GESCHLOSSENE BETA · ANFRAGE
PRIVACYinhouse
Ein laufend gepflegtes DSGVO-Datenschutzmanagement: das Datenschutzmodul DSMS (engl. DPMS) von CEAVEO LEGALinhouse — auf Wunsch ergänzt durch einen externen Datenschutzbeauftragten und persönliche Datenschutzberatung. Werkzeug und Mensch, aus einer Hand.
Ein Datenschutz-Angebot von CEAVEO · auf Basis von CEAVEO® LEGALinhouse
PRIVACYinhouse befindet sich in einer geschlossenen Beta. Es gibt keine offene Selbstregistrierung — Sie melden über eine Anfrage Ihr Interesse an, und wir nehmen Sie in die Warteliste auf. Detaillierte Konditionen erhalten Sie im persönlichen Gespräch über ceaveo.com/kontakt.
Im Mittelstand bleibt der Datenschutz oft liegen, bis er dringend wird. Diese vier Themen kennen die meisten Unternehmen.
Verarbeitungsverzeichnis, TOM und Betroffenenanfragen sauber zu führen, bindet Stunden — meist neben dem eigentlichen Tagesgeschäft.
Lücken in der Dokumentation werden im Ernstfall teuer. Nachweisfähigkeit ist keine Kür, sondern Pflicht.
Externe Kanzlei- und Beraterpauschalen sind für viele KMU kaum kalkulierbar — und der laufende Aufwand bleibt trotzdem im Unternehmen.
Wer mindestens 20 Beschäftigte ständig mit personenbezogenen Daten betraut, muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Vom selbst betriebenen Werkzeug bis zum bestellten Datenschutzbeauftragten — Sie wählen, wie viel Sie selbst übernehmen.
Sie betreiben Ihr Datenschutzmanagement selbst — mit dem DSMS-Modul auf Ihrer CEAVEO LEGALinhouse-Plattform. Self-Service, KI-gestützt, jederzeit im Zugriff.
Funktionsumfang ansehenEin qualifizierter externer Datenschutzbeauftragter übernimmt das Mandat nach Art. 37–39 DSGVO. Die benötigten Modullizenzen sind im Paket enthalten.
Mehr erfahrenPunktuelle Unterstützung ohne dauerhaftes Mandat — Ersteinrichtung, Standortbestimmung, Begleitung bei Anfragen oder Vorfällen.
Mehr erfahrenDas Werkzeug dokumentiert. Der Mensch verantwortet.Die KI liefert Entwürfe und hält das System aktuell — die fachliche Letztverantwortung trägt stets ein qualifizierter Anwender, bei der Dienstleistung der bestellte Datenschutzbeauftragte.
Ein vollständiges DSGVO-Datenschutzmanagementsystem — durchgehend KI-gestützt, mit automatischer Pseudonymisierung bei jedem KI-Aufruf. Darauf setzt die zweite Ebene auf: Register, Konzept und Richtlinien.
Verarbeitungstätigkeiten anlegen und pflegen. Export als amtsnahes Art.-30-Muster-PDF, als Vollbericht und als CSV/PDF-Register.
Katalog über die acht BDSG-Kontrollkategorien, Bibliothek mit 41 Standardmaßnahmen, Zuordnung zu Tätigkeiten und Assets.
KI-Erfassung, Identitätsprüfungs-Gate, auf das VVT gestützter Antwortentwurf, versandfertiger DIN-5008-Brief, 30-Tage-Fristverfolgung.
72-Stunden-Uhr, Risikobewertung und Melde-Schreiben an Aufsichtsbehörde und betroffene Personen als Entwürfe.
KI-Import des AVV-PDFs, 28-Punkte-Prüfung, Verwaltung des Unterauftragsverarbeiter-Status. Der AVV ist fest mit dem Auftragsverarbeiter verknüpft, statt ihn nur zu benennen — damit erreicht die Art.-28-Prüfung ein Ergebnis am richtigen Objekt.
131 deutsche Löschfristen (HGB/AO), vorbefüllte Branchen-Vorlagen, Staging-Prüfung, dublettenfreier Rund-um-Export — mit DSMS-Dashboard und Zugriffssteuerung je Benutzer.
Die meisten Unternehmen haben ein Verarbeitungsverzeichnis. Fast keines kann damit die Frage beantworten, die im Ernstfall zählt.
„An wen haben wir die Daten dieser Person eigentlich herausgegeben — und wie erreichen wir die alle?“ Genau dort setzt die zweite Ebene an: Empfänger als echtes Register, eine Datenlandkarte, ein ableitbares Auskunftsdossier, ein ausführbares Löschkonzept — und ein Datenschutzkonzept, das sich aus den vorhandenen Daten schreibt statt von Hand.
Bisher standen die Empfänger einer Verarbeitung als freier Text in der Verarbeitungstätigkeit. Das reicht, um ein Art.-30-Verzeichnis zu drucken, und für nichts sonst: „Steuerberater Müller“ in der einen Tätigkeit und „StB Müller“ in der nächsten sind zwei zusammenhanglose Zeichenketten.
Der Preis dafür ist Art. 19 DSGVO. Die Vorschrift verlangt, dass Sie allen Empfängern, denen personenbezogene Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung, Löschung oder Einschränkung mitteilen — und dass Sie die betroffene Person über diese Empfänger unterrichten, wenn sie es verlangt. Eine Freitextliste lässt sich nicht aufzählen.
Im Register wird jeder Empfänger einmal erfasst und von jeder Verarbeitung referenziert, die an ihn offenlegt. Damit wird Art. 19 überhaupt erst durchführbar.
„Unbekannt“ ist eine zulässige und beabsichtigte Antwort. Wer neben einem Drittlandsempfänger „unbekannt“ liest, sucht das Instrument. Wer dort eine zuversichtliche Vorbelegung liest, hört auf zu suchen. Das Register rät deshalb nicht.
Beantwortet die Frage, an der Auskunft und Löschung praktisch scheitern: In welchem System liegen die Daten dieser Person? Entsteht aus Ihren Verarbeitungstätigkeiten und deren Systemen — nicht als Prosa in einem Konzept.
Die Arbeitsliste zu einer konkreten Betroffenenanfrage: welche Verarbeitungen betroffen sind, welche Systeme zu durchsuchen sind, welche Empfänger nach Art. 19 zu benachrichtigen sind. Ableitbar statt handgeschrieben — und damit reproduzierbar.
Führt die Art.-13-Hinweise je Kontaktpunkt — Formular, Website, Bewerbung, Vertrag — und stellt sie der zugehörigen Verarbeitungstätigkeit gegenüber. Weicht die Außendarstellung von der geführten Innensicht ab, wird das gemeldet.
Aus den Löschfristen der Verarbeitungstätigkeiten entstehen Löschläufe, und jeder Lauf hinterlässt ein Löschprotokoll — was, wann, auf welcher Grundlage, durch wen freigegeben. Aus der Rechenschaftspflicht wird ein Beleg statt einer Behauptung.
Die organisatorische Seite, die sonst in Ordnern liegt: Bestellung des Datenschutzbeauftragten, Verpflichtungen auf das Datengeheimnis und Kontrollen mit Ergebnis und Wiedervorlage.
Der Quickcheck rechnet die Klassiker gegen Ihren tatsächlichen Bestand: Verarbeitungen ohne Rechtsgrundlage, ohne Löschfrist, ohne zugeordnete TOM; Drittlandsempfänger ohne Übermittlungsinstrument; Auftragsverarbeiter ohne AVV. Kein Fragebogen — eine Rechnung auf Ihren Daten. Dazu eine Suche über alle Register hinweg und Maßnahmen zur Entsorgung von Akten, Datenträgern und Geräten.
Die Prüfung im Transparenz-Register schlägt nicht bei jedem Tippfehler an. Sie ist bewusst auf substanzielle Abweichungen ausgelegt — ein Empfänger, der innen steht und außen fehlt; eine Rechtsgrundlage, die sich geändert hat. Eine Prüfung, die bei jeder Umformulierung rot wird, ist eine Prüfung, die man abschaltet.
Ein Verzeichnis beweist, dass Sie es aufgeschrieben haben. Ein Register beweist, dass Sie es können.Die Bausteine dieser Ebene entstehen aus dem, was bereits im Verzeichnis steht — nicht aus einer zweiten Erfassung.
Ein lebendes Dokument je Unternehmen, erzeugt aus dem vorhandenen DSMS-Bestand — statt aus einer leeren Vorlage.
Organisation, Verantwortlichkeiten, Rechtsgrundlagen, Löschfristen, TOM, Auftragsverarbeitung, Betroffenenrechte, Vorfälle, Schulung. Was im Verzeichnis steht, muss nicht ein zweites Mal geschrieben werden.
Je Bereich, Funktion, Vorgang oder als Querschnittsthema — etwa Datenpannen oder Home-Office.
Der umgekehrte Weg. Ein Unternehmen ohne Verzeichnis kann das Konzept zuerst schreiben; die darin genannten Zwecke, Rechtsgrundlagen, Löschfristen und Datenkategorien lassen sich anschließend als Katalogeinträge übernehmen. Sie landen zuerst im Prüfbereich — geschrieben wird erst nach Ihrer Freigabe.
Die Prüfung Ihrer eigenen Anweisungen arbeitet mit festen Suchbegriffen, nicht mit KI. Sie beantwortet deshalb ausdrücklich nur, ob der Datenschutz in Ihren Arbeitsanweisungen erwähnt wird — nicht, ob die Erwähnung ausreicht. Ein Treffer ist ein Prüfauftrag, keine Feststellung eines Mangels.
Die englische Fassung übersetzt unsere Struktur — Überschriften und Beschriftungen. Die Inhalte aus Ihrem Verzeichnis bleiben so stehen, wie Sie sie erfasst haben. Eine englische Fassung wird nie automatisch mitveröffentlicht, und sie weist dieselben offenen Punkte aus wie das Original, damit eine Übersetzung nicht vollständiger wirkt, als das Original ist.
Von Grund auf für deutsche Datenschutzstandards gebaut.
Datenstandort Deutschland und EU. Ihre Daten verlassen den europäischen Rechtsraum nicht.
Personenbezogene Daten werden vor jedem KI-Aufruf maskiert und in der Antwort wieder eingesetzt — pro Mandant schaltbar, standardmäßig an.
Jede Verarbeitung und jede KI-Operation wird protokolliert — nachweisbar und prüffest.
Alle KI-Ergebnisse sind Entwürfe und durchlaufen einen verpflichtenden menschlichen Prüf-Workflow.
Auf Wunsch wird aus dem Werkzeug eine geschlossene Leistung — mit einem Menschen, der verantwortet.
Ein qualifizierter externer Datenschutzbeauftragter übernimmt das Mandat nach Art. 37–39 DSGVO — persönliche Bestellung, laufende Betreuung, Ansprechpartner für Aufsichtsbehörde und Betroffene.
Die Dienstleistung ist kapazitätsabhängig und wird über eine qualifizierte Anfrage angebahnt — keine sofort buchbare Self-Service-Leistung.
DSB-Anfrage stellenPunktuelle Unterstützung ohne dauerhaftes Mandat — erbracht durch CEAVEO oder einen Partner-DSB nach Absprache.
Konditionen werden anforderungsabhängig als individuelles Angebot berechnet.
Beratung anfordernAnders als reine DSGVO-Werkzeuge ist das DSMS in das Fall- und Vertragsmanagement von CEAVEO LEGALinhouse eingebettet — und wird vom dauerhaft aktiven EU-KI-VO-Inventarregister mit KI-Folgenabschätzung (AIA/FRIA) flankiert. Eine Abdeckung, die reine DSGVO- oder ISMS-Werkzeuge nicht bieten. Die EU-KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 (Art. 113 KI-VO); die Pflichten zu Hochrisiko-KI nach Art. 6 Abs. 1 folgen am 2. August 2027.
Transparente, faire Konditionen ohne Mindestlaufzeit. Das DSMS wird wie ein weiteres inhouse-Produkt abgerechnet — als Aufschlag auf Ihren Monatsbeitrag, bei gemeinsamem KI-Guthaben über alle gebuchten Produkte. KI-Aktionen laufen modellneutral und unter der Bill-on-Success-Garantie (Abrechnung nur bei erfolgreichem Ergebnis).
Die DSB- und Beratungspakete werden anforderungsabhängig als individuelles Angebot berechnet und enthalten die benötigten Modullizenzen.
Zur PreisübersichtAlle Preise netto, zzgl. 19 % MwSt. Es gelten die AGB. Das DSMS ist nur in Verbindung mit einem aktiven CEAVEO-LEGALinhouse-Abonnement buchbar.